Baden Württemberg: Teilprojekte fortführen

Noch eine Nachricht aus dem “Ländle”, die im Zusammenhang mit dem vermutlich kommenden Wahlrecht zur Doppikeinführung steht, diesmal von der Gemeindeverwaltung Eningen.

Der Reutlinger General-Anzeiger berichtet in seiner Onlineausgabe unter der Überschrift

Erst mal abwarten

von dem Weg der Kommune in die Doppik (oder halt auch nicht). Wobei der Weg, den die Gemeinde eingeht, vermutlich der sinnvollste ist.

Anfang 2011 hat die Kommune in einem Teilprojekt der Doppikeinführung damit begonnen, das Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Und dieses Teilprojekt wird nicht gestoppt sondern fortgeführt.

Eine aus meiner Sicht gute Idee, da die Vermögensbewertung (vielleicht) auch in der “erweiterten” Kameralistik eine Rolle spielen wird. Wobei: Wissen tut das natürlich keiner, da es noch gar keine gesetzliche Regelung dafür gibt. Warum auch? Die Kameralistik sollte ja eigentlich 2016 auslaufen.

Eningen hält sich somit beide Optionen offen. Bleibt abzuwarten, was die neue Landesregierung denn gesetzestechnisch auf die Beine stellen wird (ein schlichtes Streichen der Umstellungsfrist wird nicht reichen – man muss das nebeneinander von zwei unterschiedlichen Buchungsstilen regeln). Interessante Info aus dem Artikel: Laut Gemeinderätin Rebecca Hummel hat das Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt, dass Entwürfe der Gesetzesvorlage Ende des Jahres verfügbar sein sollen.

Wer das ganze selbst nachlesen will: Hier der Link auf die Website des Reutlinger General-Anzeigers.

Von Peter Winninger

Blogger aus Leidenschaft, Wandersmann, Social-Media-Begeisterter. In der Region Mayen-Koblenz verwurzelt, bei einem IT-Unternehmen in Koblenz beschäftigt und irgendwie auch im kommunalen Umfeld unterwegs.

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