Neues von NF-Anwendern: Kreis Recklinghausen

Gleich zwei Nachrichten gibt es aus dem Kreis Recklinghausen – und beide beschäftigen sich (wie sollte es anders sein) mit der angespannten Finanzlage des Kreises und der kreisangehörigen Städte.


Steuerhebesätze der Kommunen

Der erste Beitrag beschäftigt sich mit den Steuerhebesätzen der Kommunen des Kreises. Hier wurde Ende 2010 – in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – vereinbart, eine Harmonisierung der Steuersätze durchzuführen.

Wenn man sich die Struktur (in diesem Fall nur auf die Kommunen, die mpsNF eingeschränkt) für die Jahre 1999 bis 2010 anschaut, erkennt man, dass eine solche Maßnahme durchaus Sinn macht.

HebesätzeRE

Zu beachten ist hierbei, dass die Kommunen in zwei “Größenklassen” eingeteilt wurden (was Sinn macht, da z.B. eine größere Kommune insgesamt leistungsfähiger ist und den Bürgern auch mehr Leistungen – beispielsweise in Form von Infrastruktur – zur Verfügung gestellt). Die Einteilung sieht wie folgt aus:

Stadt Recklinghausen, Marl, Herten, Gladbeck, Dorsten und Castrop-Rauxel bei den “großen” Kommunen mit dem Ziel der Angleichung an den Hebesatz von Marl mit 530 %.

Stadt Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick und Waltrop als “mittlere” Kommunen mit dem Ziel von 450 %, das von Waltrop vorgelegt wurde.

Umgesetzt werden sollte die Angleichung der Hebesätze innerhalb der beiden Klassen bis zum Jahr 2014. Je nach Kommune fällt die Steigerung natürlich anders aus: Während sich bei Marl und Waltrop nichts ändert muss beispielsweise die Stadt Gladbeck eine Steigerung von 90 Prozentpunkten umsetzen.

Insgesamt also ein ganz normaler Vorgang, bei dem sich die Kommunen des Kreise (freiwillig!) zusammengeschlossen haben, um innerhalb des Kreises ähnliche Bedingungen für alle Bürger zu schaffen. Vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer eine der wenigen ‘Stellschrauben’ der Kommune darstellt, da sie in diesem Fall von ihrer Satzungshoheit gebrauch machen kann.

Ob die angestrebte Harmonisierung auch tatsächlich erreicht werden kann, ist allerdings fraglich. Durch den ‘Stärkungspakt Stadtfinanzen’ werden die Kommunen – im Gegenzug für Finanzzuweisungen – gezwungen, eigene Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Landesregierung hierbei Rücksicht auf freiwillige Abstimmungen zwischen den Kommunen nimmt. Es besteht somit die Gefahr, dass die Verwaltungen mehr oder weniger gezwungen werden, je nach Finanzlage auszuscheren und unabhängig die Hebesätze anzupassen – natürlich nach oben. Das angepeilte Ziel, innerhalb der Größenklassen einen Gleichklang im Kreis herzustellen, wird damit natürlich nicht mehr erreicht werden. 

Hier der Link zu dem Artikel “Steuerhebesätze” in der Recklinghäuser Zeitung.

Ergänzend die Auswertung der IHK Nordwestfalen mit einer tabellarischen Zusammenfassung der Hebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer im PDF-Format – Link.

Und abschließend noch der Link auf die Microsoft© Excel-Tabelle (als WebApp), wenn sich einer meine Auswertung im Original anschauen möchte.


Genehmigung der Kreisumlage?

Ein weiterer Einschnitt in die kommunale Selbstverwaltung betrifft den Kreis RE selbst. Die Kreisverwaltungen finanzieren sich in der Regel vollständig über die Kreisumlage, die durch den Kreistag selbst festgelegt wird. Verringerungen oder das Beibehalten des bestehenden Umlagesatzes mussten hierbei der Bezirksregierung lediglich mitgeteilt werden, nur eine Erhöhung der Umlage war genehmigungspflichtig. Durch das von der Landesregierung geplante Umlagegenehmigungsgesetz würde diese Freiheit eingeschränkt: Der Kreis müsste den Umlagensatz durch die zuständige Bezirksregierung immer genehmigen lassen.

Der Landkreistag als Vertreter der Kreise in NRW hat hierauf bereits reagiert. Er befürchtet eine zusätzliche Gängelung der Kreise durch die Aufsichtsbehörden.

Die erste Anhörung zum geplanten “Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen” (so der vollständige Name) ist für den 20.01.2012 im Düsseldorfer Landtag vorgesehen.

Hier der Link zu dem Artikel “Umlagen” auf dem Portal DERWESTEN.

Hier der Link auf die Landtagsdrucksache mit dem (aktuellen) Text des Gesetzesentwurfs.

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